Vertragsbestimmungen

§1 Vorbemerkung

Der Auftraggeber/in ist damit einverstanden, dass die Zahlung im Voraus getätigt werden muss. Des Weiteren ist die Buchung verpflichtend.

§2 Vertragsgegenstand und Bezahlung

Der Auftraggeber/in beauftragt den Auftragnehmer damit, auf deren Veranstaltung zu singen
Der Auftraggeber/in ist dazu verpflichtet den Besitzer des Veranstaltungsortes über den Auftritt in Kenntnis zu setzen.
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Der Auftraggeber/in muss spätestens 3 Monate vor dem Auftritt den zu vereinbarten Betrag bezahlen.
Bei einer Buchung, bis einschließlich 3 Monate vor dem Auftritt, muss innerhalb von 14 Tagen, ab dem Rechnungserhalt, der vereinbarte Betrag bezahlt werden.
Sobald der Auftraggeber/in die Rechnung erhalten hat, ist diese verpflichtend.

§3 Zusatzkosten

Der Anfahrtsweg von 20 Kilometern ist inklusive. Ab dem 21. Kilometer wird eine Pauschale von 0,40 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sollten Zusatzkosten für die GEMA anfallen, werden diese vom Auftraggeber/in getragen. Der Auftraggeber/in muss dies vorher in Erfahrung bringen. Die Zusatzkosten werden auf der Rechnung gesondert aufgelistet

§4 Technik

Der Auftraggeber/in muss dafür sorgen, dass eine geerdete 230 Volt Stromversorgung in der Nähe zur Verfügung steht. Die Stromverteilung für die Technik wird vom Auftragnehmer mitgebracht. Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, muss der Auftraggeber/in für eine Wetterfeste Unterstellmöglichkeit für den Auftragnehmer und die Technik sorgen, falls Unwetter/Niederschlag angekündigt ist. Sollte die Technik beim Auftritt durch Dritte (Gäste, etc.) beschädigt werden, werden die anfallenden Reparaturkosten dem Auftraggeber/in in Rechnung gestellt.

§5 Datenschutz

Die Personenbezogenen Daten werden nur zur Kontaktherstellung und zur Erstellung der Rechnung benutzt. Eine Kopie der Rechnung wird einbehalten, da diese einer 10-jährigen Aufbewahrungspflicht unterliegt.

§6 Filmen und Fotos

Der Auftraggeber/in ist damit einverstanden, dass Fotografieren und Filmen von dem Auftritt des Auftragnehmers, durch einen Dritten erfolgt. Filmen oder fotografieren Sie Michelle Meyer oder machen Sie eine Audioaufnahme, bedarf die Veröffentlichung jeglicher Art ihrer Zustimmung.

§7 Rücktritts- und Stornobedingungen

Bei Erkrankung des Auftraggebers/in gibt es nur eine Rückerstattung des vollen Betrages, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Kann der Auftritt wegen höherer Gewalt (Quarantäne, Todesfall in der Familie oder Unfall) nicht stattfinden, werden 50% (bis einschließlich 12 Wochen vorm Auftritt), 75 % (bis einschließlich 6 Wochen vorm Auftritt) einbehalten. Bei Stornierung ab 24 Wochen vor dem Auftritt, wird die Anzahlung zurückerstattet. Bei Stornierung bis einschließlich 24 Wochen vor dem Auftritt wird die Anzahlung, in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages, einbehalten. Bei Stornierung, bis einschließlich 12 Wochen vor dem Auftritt wird die Anzahlung, in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages, einbehalten und 25% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Bei Stornierung, bis einschließlich 4 Wochen vor dem Auftritt wird die Anzahlung, in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages, einbehalten und der Restbetrag de in Rechnung gestellt. Handelt es sich um eine Terminänderung und der Auftragnehmer kann den Änderungstermin wahrnehmen fallen keine Zusatzkosten an. Sollte der Auftragnehmer den Änderungstermin nicht wahrnehmen können, gelten die Stornierungsbedingungen. Bei Erkrankung des Auftragnehmers werden 100% zurückerstattet.
Sollte der Auftragnehmer wegen höherer Gewalt (Quarantäne, Todesfall in der Familie oder Unfall) den Auftritt nicht wahrnehmen können, werden 100% zurückerstattet.

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